Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tumpak Ventures UG (haftungsbeschränkt) · Stand: 14. Oktober 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Maklerdeck. Maklerdeck richtet sich ausschließlich an Unternehmer mit Sitz in Deutschland. Zusammen mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag und der Leistungs- und Preisübersicht bilden sie den Vertrag.
Bei Fragen zu Vertrag, Tarifen oder Auftragsverarbeitung erreichst du uns unter legal@maklerdeck.de, zu Rechnungen und Zahlungen unter billing@maklerdeck.de oder über das Kontaktformular.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Tumpak Ventures UG (haftungsbeschränkt), Moorbekring 38 A, 22359 Hamburg (nachfolgend „wir“), und ihren Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „Maklerdeck“ einschließlich der kostenlosen Testphase.
(2) Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: im Einzelfall in Textform getroffene Vereinbarungen, für den Datenschutz der Auftragsverarbeitungsvertrag, diese AGB und die Leistungs- und Preisübersicht, wie sie bei der Buchung unter maklerdeck.de/preise und in der App unter Einstellungen → Abrechnung angezeigt wird.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Nur für Unternehmer mit Sitz in Deutschland
(1) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB mit Sitz in Deutschland, insbesondere Immobilienmakler und Maklerbüros. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht. Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht deshalb nicht.
(2) Bei der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland zu handeln. Auf Verlangen weist er das nach, etwa durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Erlaubnis nach § 34c GewO oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
(3) Trifft die Bestätigung nicht zu oder bleibt der Nachweis trotz Aufforderung aus, dürfen wir den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Das gilt auch, wenn die Rechnungsadresse außerhalb Deutschlands liegt; im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach dem Vertragsende erstatten wir dann anteilig.
§ 3 Leistungen
(1) Maklerdeck ist eine Software für Immobilienmakler, die wir über das Internet bereitstellen. Der Kunde nutzt sie im Browser; eine Installation ist nicht nötig. Welche Werkzeuge, Kontingente, Plätze und Suchgebiete ein Tarif umfasst, ergibt sich aus der Leistungs- und Preisübersicht. Wir überlassen Speicherplatz für die Inhalte des Kunden im Rahmen der Nutzung der Werkzeuge.
(2) Einige Werkzeuge erzeugen Ergebnisse mit Modellen künstlicher Intelligenz von Drittanbietern; dafür gilt § 14. LeadDeck (vormals Immobilien-Scraper) zeigt Daten aus öffentlichen Immobilieninseraten; dafür gelten §§ 15 bis 18.
(3) Wir erbringen keine Maklerleistungen und keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Bewertungsberatung.
(4) Fragen zur Nutzung beantworten wir per E-Mail an support@maklerdeck.de an Werktagen so schnell wie möglich. Eine bestimmte Antwortzeit ist nicht vereinbart.
§ 4 Registrierung, Vertragsschluss und Testphase
(1) Die Darstellung von Maklerdeck auf unserer Website ist kein Angebot. Mit der Registrierung bietet der Kunde den Abschluss eines Nutzungsvertrags an; der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Büro anlegen. Die Nutzung setzt voraus, dass der Kunde seine E-Mail-Adresse bestätigt. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht; wir dürfen Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(2) Mit der Registrierung beginnt eine kostenlose Testphase von 14 Tagen. Sie endet automatisch und wandelt sich nicht in einen bezahlten Tarif um. Während der Testphase gelten die in der Leistungs- und Preisübersicht genannten Grenzen, insbesondere ein einmaliges Kontingent an Credits ohne Auffüllung und ohne Nachkauf, ein begrenzter KI-Chat mit ausgewählten Modellen und keine Programmierschnittstelle. Wir können die Testphase im Einzelfall verlängern. Mehrfache Registrierungen, um die Testphase zu verlängern oder ihre Grenzen zu umgehen, sind unzulässig.
(3) Nach Ablauf der Testphase sind die Werkzeuge gesperrt, bis der Kunde einen Tarif bucht. Eigene Inhalte und bisherige Ergebnisse bleiben in der App lesbar (Lesemodus); neue Verarbeitungen lassen sich nicht starten. Ausnahmen: Funde aus LeadDeck sind ohne Tarif nicht einsehbar, weil sie zu unserem Inseratsbestand gehören; QR-Codes leiten nicht mehr weiter, sondern zeigen eine neutrale Seite; das Bewertungs-Widget (vormals Bewertungstrichter) nimmt keine Anfragen mehr an. Mit der Buchung eines passenden Tarifs funktionieren QR-Codes und Widget wieder, ohne dass sie neu erstellt werden müssen.
§ 5 Tarife, Plätze und Suchgebiete
(1) Bezahlte Leistungen gibt es als Pläne, die alle allgemein verfügbaren Werkzeuge enthalten, und als Einzeltarife, die nur die jeweils genannten Werkzeuge freischalten. Je Büro gilt genau ein Tarif. Werkzeuge außerhalb des Tarifs bleiben sichtbar, sind aber gesperrt.
(2) Den Tarif bucht der Inhaber des Büros selbst in der App unter Einstellungen → Abrechnung. Mit Abschluss der Buchung beim Zahlungsdienstleister kommt der Vertrag über den gewählten Tarif zustande; die Leistungen stehen danach sofort bereit.
(3) Plätze sind die Nutzer, die zu einem Büro gehören, einschließlich des Inhabers. Suchgebiete sind die gleichzeitig aktiven Gebiete in LeadDeck. Wie viele Plätze und Suchgebiete ein Tarif umfasst, steht in der Leistungs- und Preisübersicht; weitere Suchgebiete können gegen gesondertes Entgelt vereinbart werden. Übersteigt der Bestand eines Büros nach einem Tarifwechsel die Grenzen des neuen Tarifs, pausieren wir überzählige Suchgebiete und Mitglieder — gelöscht wird dabei nichts, und der Inhaber wird nie pausiert. Bei einem Wechsel in einen größeren Tarif werden sie wieder aktiv.
§ 6 Preise und Preisänderungen
(1) Es gelten die Preise der Leistungs- und Preisübersicht zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und werden je Büro berechnet, nicht je Nutzer.
(2) Die Preise der Pläne sind derzeit als Einführungspreise gekennzeichnet. Einführungspreise gelten nicht dauerhaft; wir können sie nach Absatz 3 anheben.
(3) Änderungen der Preise für Pläne und Einzeltarife kündigen wir mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; sie gelten ab dem ersten Abrechnungsmonat, der nach Ablauf dieser Frist beginnt. Ist der Kunde mit einer Erhöhung nicht einverstanden, kann er den Tarif bis zu ihrem Wirksamwerden zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin. Für bereits gekaufte Credit-Pakete gilt der gezahlte Preis.
(4) Für Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 geschlossen werden, gilt der bei Buchung angezeigte Einführungspreis mindestens 12 Monate ab Vertragsbeginn; Preisänderungen nach Absatz 3 wirken für diese Verträge frühestens danach.
§ 7 Credits
(1) Werkzeuge mit Rechenaufwand verbrauchen Credits aus dem Kontingent des Büros. Wie viele Credits eine Aktion kostet, steht in der Leistungs- und Preisübersicht; maßgeblich ist der Credit-Preis, den das Werkzeug vor dem Start anzeigt. Die Credits werden beim Start abgebucht. Schlägt eine Verarbeitung fehl oder wird sie wegen Zeitüberschreitung abgebrochen, erstatten wir die dafür abgebuchten Credits.
(2) Bezahlte Tarife enthalten ein monatliches Kontingent. Es steht mit der Buchung sofort bereit und wird mit jeder bezahlten Verlängerung neu gesetzt, also jeweils am Buchungstag des Monats; bei Zahlungsverzug erst, wenn die Rechnung bezahlt ist.
(3) Nicht verbrauchte Credits des Monatskontingents werden in den nächsten Abrechnungsmonat übertragen, höchstens bis zur Höhe eines Monatskontingents des gebuchten Tarifs. In der Testphase gibt es keinen Übertrag und kein Auffüllen.
(4) Mit der Buchung eines Tarifs beginnt ein neuer Abrechnungsmonat mit dem vollen Kontingent; Verbrauch und Gutschriften aus der Testphase oder einem früheren Abonnement werden nicht angerechnet. Bei einem sofort wirksamen Tarifwechsel (§ 11 Abs. 3) gilt ab dann das Kontingent des neuen Tarifs; bereits verbrauchte Credits werden angerechnet, und enthält der neue Tarif mehr Credits, erhält das Büro den Unterschied anteilig für den Rest des Abrechnungsmonats.
(5) Schreiben wir Credits aus Kulanz gut, gelten sie bis zur nächsten Erneuerung des Kontingents und erhöhen das monatliche Kontingent nicht.
(6) Credits sind kein Zahlungsmittel. Sie gelten nur für das Büro, für das sie gebucht wurden, lassen sich nicht übertragen und werden nicht ausbezahlt; für gekaufte Credits gilt ergänzend § 8.
§ 8 Nachkauf von Credits
(1) Reicht das Monatskontingent nicht, kann der Inhaber in der App unter Einstellungen → Abrechnung Credit-Pakete zu den Preisen der Leistungs- und Preisübersicht kaufen. Das setzt einen laufenden Tarif voraus, dessen Werkzeuge Credits verbrauchen; in der Testphase, bei gesperrtem Büro und solange eine Rechnung offen ist, ist kein Nachkauf möglich. Der Kaufpreis ist mit der Bestellung fällig; über jeden Nachkauf erhält der Kunde eine Rechnung.
(2) Gekaufte Credits liegen in einem eigenen Guthaben des Büros, getrennt vom Monatskontingent. Sie werden erst verbraucht, wenn das Kontingent des laufenden Abrechnungsmonats aufgebraucht ist. Schlägt eine Aktion fehl, fließen die dafür verbrauchten gekauften Credits in dieses Guthaben zurück.
(3) Gekaufte Credits verfallen nicht: Sie bleiben über Monatswechsel, Verlängerungen, Tarifwechsel, eine Kündigung und das Ende des Abonnements hinaus beim Büro. Nutzen lassen sie sich, solange das Büro einen Tarif hat, dessen Werkzeuge Credits verbrauchen; nach dem Ende eines Abonnements also wieder mit der nächsten Buchung.
(4) Gekaufte Credits erlöschen mit der Löschung des Büros. Vor einer Löschung auf Wunsch des Kunden weisen wir auf ein verbleibendes Guthaben hin. Eine Erstattung des Kaufpreises erfolgt nicht, es sei denn, wir stellen Maklerdeck ein, kündigen den Vertrag, ohne dass der Kunde dafür einen Grund gesetzt hat, oder löschen das Büro ohne seine Weisung (§ 28 Abs. 3); dann erstatten wir den auf nicht verbrauchte gekaufte Credits entfallenden Teil des Kaufpreises.
§ 9 KI-Chat
(1) Der KI-Chat ist in den Plänen enthalten, nicht in den Einzeltarifen; in der Testphase nur eingeschränkt (§ 4 Abs. 2). Die Modelle teilen wir nach den Preisen ihrer Anbieter in Stufen ein (Basis, Standard, Spitze); die App zeigt die Stufe jedes Modells. Ändern Anbieter ihre Preise oder Modelle, können sich Auswahl und Einstufung ändern.
(2) Textantworten mit Basis- und Standardmodellen kosten keine Credits. Sie stehen je Büro und Kalendertag in fairer Nutzung bis zu der in der Leistungs- und Preisübersicht genannten Zahl von Anfragen zur Verfügung; danach geht es am nächsten Tag weiter.
(3) Für Textantworten mit Spitzenmodellen enthält jeder Plan je Büro und Kalendermonat ein Freikontingent an Antworten; danach kostet jede Antwort Credits nach der Leistungs- und Preisübersicht. Die Credits werden vor der Antwort abgebucht und erstattet, wenn keine Antwort zustande kommt. Bilder im Chat kosten Credits wie andere Werkzeuge.
(4) Die Länge einer Antwort ist je Modellstufe begrenzt; sehr lange Antworten können an dieser Grenze enden und lassen sich fortsetzen.
§ 10 Zahlung, Rechnungen und Zahlungsverzug
(1) Die Entgelte für Tarife sind monatlich im Voraus fällig, zu Beginn jedes Abrechnungsmonats. Gezahlt wird per Kredit- oder Debitkarte, auch über Apple Pay oder Google Pay, über unseren Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Limited, Dublin). Andere Zahlungsarten bieten wir nicht an.
(2) Rechnungen stellen wir elektronisch, soweit gesetzlich zulässig als PDF, in der App unter Einstellungen → Abrechnung bereit; Stripe kann sie zusätzlich per E-Mail senden. Der Kunde ist damit einverstanden und hält seine Rechnungsangaben bei Stripe aktuell.
(3) Schlägt eine Zahlung fehl, versucht der Zahlungsdienstleister sie erneut. Bis zur Zahlung stellen wir das Kontingent des neuen Abrechnungsmonats nicht bereit. Bleiben die Zahlungsversuche erfolglos, endet das Abonnement, und das Büro fällt in den Stand nach Ablauf der Testphase zurück (§ 4 Abs. 3). Eine erneute Buchung hebt die Sperre auf. Unser Anspruch auf die bis dahin fälligen Entgelte bleibt unberührt.
§ 11 Laufzeit, Kündigung und Tarifwechsel
(1) Pläne und Einzeltarife laufen jeweils einen Monat ab dem Buchungstag und verlängern sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn sie nicht vorher gekündigt werden.
(2) Beide Seiten können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Der Kunde kündigt im Kundenportal (in der App unter Einstellungen → Abrechnung) oder in Textform an billing@maklerdeck.de. Bis zum Ende des Abrechnungsmonats bleibt der Tarif nutzbar; danach gilt § 4 Abs. 3. Eine Kündigung durch uns erklären wir in Textform mit einer Frist von mindestens vier Wochen.
(3) Den Tarif wechselt der Inhaber im Kundenportal. Ein Wechsel in einen Tarif mit höherem Monatspreis wird sofort wirksam; der Preisunterschied für den Rest des Abrechnungsmonats wird anteilig berechnet. Ein Wechsel in einen Tarif mit niedrigerem Monatspreis wird zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats wirksam; bis dahin gilt der bisherige Tarif mit seinem Kontingent.
(4) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 21).
§ 12 Zugänge, Team und Rollen
(1) Jeder Nutzer erhält einen persönlichen Zugang. Zugangsdaten dürfen nicht geteilt werden; ein Zugang wird nicht von mehreren Personen genutzt. Die Zahl der Nutzer ist auf die Plätze des Tarifs begrenzt.
(2) Ein Büro hat genau einen Inhaber. Er bucht Tarife und Credits, verwaltet das Team, lädt Mitglieder ein und vergibt die Rollen Makler und Assistenz; Telefonnummern aus LeadDeck rufen nur Inhaber und Makler ab. Der Kunde verpflichtet alle Nutzer seines Büros auf diese AGB und steht für ihr Handeln ein.
(3) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und informiert uns unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Für Handlungen über seine Zugänge ist er verantwortlich, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.
§ 13 Pflichten des Kunden und Inhalte
(1) Der Kunde lädt nur Inhalte hoch und verarbeitet mit Maklerdeck nur Daten, an denen er die nötigen Rechte hat und deren Verarbeitung — auch durch die in der Datenschutzerklärung genannten Dienstleister und KI-Anbieter — zulässig ist. Das gilt insbesondere für Fotos (Urheber- und Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen) und für Daten seiner eigenen Kunden sowie Dritter, etwa anderer Wohnungseigentümer und Mieter in den Unterlagen einer Eigentümergemeinschaft.
(2) Der Kunde nutzt Maklerdeck nicht für rechtswidrige Zwecke und stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein, insbesondere nicht in geteilten Preisberichten, im Bewertungs-Widget oder als Ziel eines QR-Codes.
(3) Untersagt ist, technische Grenzen und Schutzmaßnahmen zu umgehen (etwa über mehrere Büros, Konten oder Schlüssel), Inhalte von Maklerdeck automatisiert auszulesen, Last- oder Sicherheitstests ohne unsere Zustimmung durchzuführen und Maklerdeck oder Teile davon zum Aufbau eines konkurrierenden Angebots zu nutzen.
(4) Der Kunde sichert Ergebnisse, die er dauerhaft braucht, auch selbst, etwa durch Herunterladen.
§ 14 KI-Funktionen und Ergebnisse
(1) Homestaging, Leerräumen, Abenddämmerung, Bilder-Upscaling, Exposé-Check, Unterlagen-Check, Textentwürfe für Objektanzeigen, Preisanalyse, Einwertungen, Gesprächsskripte und der KI-Chat erzeugen Ergebnisse automatisiert, überwiegend mit Modellen von Drittanbietern. Solche Ergebnisse können falsch, unvollständig, veraltet oder unpassend sein und bei gleicher Eingabe unterschiedlich ausfallen. Ein Ergebnis, das nicht den Erwartungen entspricht, ist für sich allein kein Mangel, solange die Funktion als solche bereitsteht.
(2) Einwertungen, Preisanalysen, Preisberichte und die Sofortspanne im Bewertungs-Widget sind statistische Schätzungen auf Grundlage von Angebotsdaten. Sie sind keine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung, kein Gutachten und keine Zusage eines erzielbaren Preises. Der Unterlagen-Check fasst hochgeladene Unterlagen einer Eigentümergemeinschaft zusammen und weist auf mögliche Risiken hin; er ist keine Rechts- oder Steuerberatung, berücksichtigt nur, was in den hochgeladenen Unterlagen lesbar steht, und ersetzt nicht deren Durchsicht.
(3) Der Kunde prüft jedes Ergebnis, bevor er es verwendet, an Eigentümer, Interessenten oder andere Dritte weitergibt oder veröffentlicht. Für veröffentlichte Inhalte einschließlich gesetzlicher Pflichtangaben in Immobilienanzeigen (etwa nach § 87 GEG) ist er allein verantwortlich.
(4) Mit KI bearbeitete Bilder (Homestaging, Leerräumen, Abenddämmerung) kennzeichnet Maklerdeck in den Metadaten der Bilddatei als KI-bearbeitet. Auf Wunsch des Kunden, als Voreinstellung seines Büros oder je Bild, bringt Maklerdeck zusätzlich eine sichtbare Kennzeichnung im Bild an, etwa „Visualisierung – virtuell möbliert“; den Wortlaut legen wir fest. Fehlt die sichtbare Kennzeichnung im Bild, weil der Kunde darauf verzichtet oder sie entfernt, verdeckt oder beschneidet, sorgt er selbst dafür, dass das Bild bei jeder Verwendung als bearbeitet erkennbar ist, etwa durch eine Bildunterschrift. Der Kunde verwendet bearbeitete Bilder nur so, dass erkennbar ist, dass sie bearbeitet sind, und erweckt mit ihnen keinen falschen Eindruck vom Objekt, insbesondere verdeckt er keine Mängel. Für im KI-Chat erzeugte Bilder sorgt der Kunde selbst für eine Kennzeichnung, soweit sie erforderlich ist.
(5) Soweit uns Rechte an Ergebnissen zustehen, räumen wir dem Kunden daran ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für seine geschäftlichen Zwecke ein. Ob an einem KI-Ergebnis Schutzrechte bestehen, sagen wir nicht zu.
(6) Modelle und Anbieter dürfen wir wechseln, wenn die Qualität der Ergebnisse vergleichbar bleibt.
§ 15 LeadDeck: Datenherkunft und Leistungsumfang
(1) LeadDeck zeigt Angebote, die Dritte auf Immobilienportalen öffentlich zugänglich inseriert haben (derzeit ImmoScout24 und Immowelt). Wir erfassen sie automatisiert und bereiten sie auf: Wir führen Dubletten zusammen, stufen Angebote als privat oder gewerblich ein und schätzen den Angebotspreis im Marktvergleich ein. Die Angaben stammen von den Inserenten; wir prüfen sie nicht.
(2) Ein Büro sieht Inserate nur in seinen aktiven Suchgebieten. Die Telefonnummer eines Anbieters zeigt die App nur einzeln auf Abruf eines Inhabers oder Maklers; jeder Abruf wird protokolliert.
(3) Wir stehen in keiner vertraglichen oder gesellschaftsrechtlichen Verbindung zu den Betreibern der Portale; sie unterstützen oder empfehlen Maklerdeck nicht. Namen und Marken der Portale gehören ihren Inhabern und werden nur zur Angabe der Herkunft genannt.
(4) Geschuldet ist die Bereitstellung der Daten, wie wir sie in den Quellen vorfinden und aufbereiten. Wir sagen nicht zu, dass alle Angebote einer Region erfasst sind, dass Angaben richtig, vollständig und aktuell sind, dass ein Inserat noch online ist oder dass die Einstufung als privates Angebot zutrifft. Zwischen der Veröffentlichung auf dem Portal und der Anzeige in Maklerdeck vergeht Zeit.
(5) Portale können ihre Technik ändern, Abrufe beschränken oder Inhalte entfernen; auch rechtliche Gründe können eine Quelle unzugänglich machen. Wir dürfen Quellen deshalb ändern, einschränken oder einstellen. Mindert der dauerhafte Wegfall einer Quelle den Nutzen von LeadDeck erheblich, kann der Kunde den betroffenen Tarif mit sofortiger Wirkung kündigen und erhält im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach anteilig zurück.
(6) Fotos und Beschreibungen der Inserate sind regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Maklerdeck zeigt sie nur zur Beurteilung des Angebots; der Kunde übernimmt sie nicht in eigene Exposés, Anzeigen oder Veröffentlichungen.
§ 16 LeadDeck: Nutzungszweck und Weitergabeverbot
(1) Der Kunde darf Inseratsdaten, Einwertungen und Exporte nur für eigene Zwecke seines Büros nutzen: zur Marktbeobachtung, zur Preis- und Werteinschätzung als Arbeitshilfe und zur Vorbereitung eigener Akquise im Rahmen von § 17.
(2) Untersagt ist insbesondere,
- Inseratsdaten, vor allem Namen und Telefonnummern von Inserenten, an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, zu vermieten, zu veröffentlichen oder sonst zugänglich zu machen — auch an verbundene Unternehmen, Franchise- oder Kooperationspartner, Tippgeber oder andere Maklerbüros;
- daraus Adress- oder Kontaktlisten für Dritte oder ein konkurrierendes Datenangebot aufzubauen;
- Angaben zu Inserenten mit Daten aus anderen Quellen zusammenzuführen, um Personen über das Inserat hinaus zu identifizieren oder Profile zu bilden;
- die Daten zum Training oder zur Verbesserung von KI-Modellen zu verwenden.
(3) Zulässig ist die Übernahme in eigene Systeme des Kunden, etwa ein Kundenverwaltungsprogramm, auch wenn ein Dienstleister es als sein Auftragsverarbeiter betreibt. Ab dem Erhalt ist der Kunde für seine Verarbeitung der Inseratsdaten datenschutzrechtlich selbst verantwortlich.
(4) Der Kunde löscht übernommene Angaben zu Inserenten, sobald er sie für die Zwecke nach Absatz 1 nicht mehr braucht, es sei denn, aus einer zulässigen Kontaktaufnahme ist eine eigene Rechtsgrundlage entstanden, etwa ein Maklervertrag. Teilen wir ihm mit, dass ein Inserent widersprochen oder die Löschung verlangt hat, löscht er dessen Angaben unverzüglich, auch in eigenen Systemen.
(5) Fragt ein Inserent, woher der Kunde seine Daten hat, nennt der Kunde das Portal und Maklerdeck als Quelle.
§ 17 LeadDeck: Kontaktaufnahme mit Inserenten
(1) Wir nehmen selbst keinen Kontakt zu Inserenten auf, holen keine Einwilligungen ein und prüfen nicht, ob ein Inserent mit einer Kontaktaufnahme einverstanden ist. Ob, wann und auf welchem Weg der Kunde einen Inserenten anspricht, entscheidet er allein und in eigener Verantwortung.
(2) Vor jeder Ansprache prüft der Kunde, ob sie zulässig ist, insbesondere
- nach § 7 UWG: Werbeanrufe bei Verbrauchern nur mit deren vorheriger ausdrücklicher Einwilligung, bei sonstigen Marktteilnehmern nur mit zumindest mutmaßlicher Einwilligung; Werbung per E-Mail, SMS oder Messenger nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung; keine Werbung, wenn erkennbar ist, dass der Inserent sie nicht wünscht — etwa bei Hinweisen wie „keine Makleranfragen“;
- nach der DSGVO, insbesondere zur Information des Inserenten spätestens bei der ersten Kontaktaufnahme (Art. 14 Abs. 3 lit. b DSGVO);
- nach § 5 UWG: Er macht nur zutreffende Angaben, etwa zu vorgemerkten Kaufinteressenten.
(3) Einwilligungen in Telefonwerbung dokumentiert der Kunde nach § 7a UWG. Widersprüche und Sperrwünsche von Inserenten beachtet er dauerhaft, auch in eigenen Systemen.
(4) Hinweise in Maklerdeck (etwa zu § 7 UWG), Gesprächsskripte und die Einstufung eines Inserats als privat oder gewerblich sind Arbeitshilfen. Sie ersetzen keine eigene Prüfung; die Einstufung kann falsch sein. Gesprächsskripte sind unverbindliche Formulierungsvorschläge; für das Gespräch ist allein der Kunde verantwortlich.
(5) Wir protokollieren, welcher Nutzer — bei der Programmierschnittstelle: welches Büro — wann die Telefonnummer welches Inserats abgerufen hat. Wir dürfen einem Inserenten auf Anfrage mitteilen, an welches Büro wir seine Angaben übermittelt haben, und das Protokoll zur Klärung von Beschwerden, zur Abwehr von Ansprüchen und gegenüber Behörden verwenden.
§ 18 Programmierschnittstelle (API)
(1) Tarife mit LeadDeck enthalten eine Programmierschnittstelle, in der Testphase nicht. Sie liefert nur Daten aus den aktiven Suchgebieten des Büros und unterliegt Grenzen (Aufrufe je Minute, Datensätze je Abruf), die in der Dokumentation stehen.
(2) API-Schlüssel erzeugt der Inhaber des Büros. Ein Schlüssel dient nur der Anbindung eigener Systeme des Kunden. Er darf nur dem Dienstleister überlassen werden, der diese Anbindung für den Kunden betreibt, und gehört nicht in öffentlich zugänglichen Programmcode, Browser-Anwendungen oder Code-Ablagen. Einen Schlüssel, der in falsche Hände geraten sein könnte, widerruft der Kunde sofort.
(3) Der Kunde umgeht die Grenzen nicht, etwa über mehrere Büros, Konten oder Schlüssel. Für über die Schnittstelle abgerufene Inseratsdaten gelten §§ 16 und 17.
(4) Wir dürfen Schlüssel bei Verdacht auf Missbrauch sperren oder ersetzen (§ 21). Die Schnittstelle entwickeln wir weiter; Endpunkte, Felder und Grenzen können sich ändern. Wesentliche Änderungen kündigen wir mit angemessener Frist an.
§ 19 Bewertungs-Widget, geteilte Links und QR-Codes
(1) Für das Bewertungs-Widget auf seiner Website und die dort eingehenden Anfragen ist der Kunde datenschutzrechtlich verantwortlich; wir verarbeiten sie in seinem Auftrag. Aktivieren lässt sich das Widget nur mit einem Link auf die eigenen Datenschutzhinweise des Kunden. Der Kunde sorgt dafür, dass diese Hinweise, sein Impressum und die Texte im Widget zutreffen. Anfragen leiten wir erst weiter, nachdem die anfragende Person ihre E-Mail-Adresse bestätigt hat.
(2) Geteilte Preisberichte und Kurz-Dossiers sind für jeden abrufbar, der den Link kennt. Der Kunde entscheidet, wem er einen Link gibt, und informiert die Empfänger, soweit erforderlich, darüber, dass Aufrufe statistisch erfasst werden.
(3) QR-Codes leiten über unsere Weiterleitung zum vom Kunden gewählten Ziel, solange das Büro einen Tarif mit QR-Codes hat oder seine Testphase läuft; sonst zeigen sie eine neutrale Seite. Mit der Löschung des Büros enden sie endgültig. Für die Ziele und für gedruckte Codes ist der Kunde verantwortlich.
§ 20 Freistellung
(1) Verletzt der Kunde oder einer seiner Nutzer schuldhaft Pflichten aus §§ 13, 14 Abs. 3 und 4 oder §§ 16 bis 18 oder bei der Nutzung von Maklerdeck Rechte Dritter, stellt der Kunde uns von Ansprüchen frei, die Dritte deswegen gegen uns geltend machen — insbesondere Inserenten, Mitbewerber, nach § 8 Abs. 3 UWG berechtigte Verbände und Portalbetreiber. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlichen Gebühren.
(2) Wir informieren den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme, erkennen den Anspruch nicht ohne Abstimmung mit ihm an und geben ihm Gelegenheit, an der Abwehr mitzuwirken. Der Kunde gibt uns die ihm verfügbaren Informationen zum Sachverhalt.
(3) Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 21 Sperre und Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Bei begründetem Verdacht eines Verstoßes gegen §§ 12, 13, 16, 17 oder 18 oder gegen gesetzliche Vorschriften bei der Nutzung von Maklerdeck dürfen wir einzelne Funktionen sperren — etwa den Abruf von Telefonnummern, Exporte, die Anrufliste oder API-Schlüssel — oder den Zugang einzelner Nutzer oder des Büros vorübergehend sperren. Wir wählen die mildeste geeignete Maßnahme und berücksichtigen die berechtigten Interessen des Kunden.
(2) Vorher fordern wir den Kunden in Textform mit angemessener Frist zu Stellungnahme oder Abhilfe auf. Ohne vorherige Aufforderung sperren wir nur, wenn sonst ein erheblicher Schaden für Dritte oder uns droht — insbesondere bei massenhaftem Abruf von Telefonnummern, bei Weitergabe von Zugangsdaten oder Inseratsdaten oder bei Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe; die Aufforderung holen wir dann unverzüglich nach.
(3) Wir heben die Sperre auf, sobald ihr Grund entfallen ist. Während einer Sperre, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt die Pflicht zur Zahlung der Entgelte bestehen.
(4) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für uns liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen §§ 16 bis 18 verstößt, Inseratsdaten verkauft oder weitergibt, Zugangsdaten oder API-Schlüssel weitergibt, technische Grenzen umgeht, Maklerdeck für rechtswidrige Zwecke einsetzt oder seine Unternehmereigenschaft unzutreffend angegeben hat (§ 2 Abs. 3).
(5) Sperre und Kündigung teilen wir mit Begründung in Textform mit.
§ 22 Meldungen rechtswidriger Inhalte (Digital Services Act)
(1) Hinweise auf rechtswidrige Inhalte, die Kunden über Maklerdeck Dritten zugänglich machen — etwa in geteilten Preisberichten, im Bewertungs-Widget oder als Ziel eines QR-Codes —, nehmen wir über den im Impressum genannten Meldeweg entgegen (Art. 16 DSA). Wir prüfen jede Meldung durch einen Menschen; automatisierte Verfahren zur Moderation von Inhalten setzen wir nicht ein.
(2) Ist ein Inhalt rechtswidrig oder verstößt er gegen diese AGB, dürfen wir ihn sperren oder entfernen, etwa einen Link deaktivieren, ein Widget abschalten oder einen QR-Code stilllegen. Wir teilen dem Kunden die Maßnahme mit Begründung und den möglichen Rechtsbehelfen mit (Art. 17 DSA). Der Kunde kann der Entscheidung in Textform widersprechen; wir prüfen sie dann erneut.
§ 23 Verfügbarkeit, Wartung und Drittanbieter
(1) Wir stellen Maklerdeck mit der im Rahmen unserer technischen und betrieblichen Möglichkeiten üblichen Sorgfalt bereit und beheben Störungen in unserem Verantwortungsbereich unverzüglich. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht vereinbart.
(2) Planbare Wartung kündigen wir nach Möglichkeit vorab in der App an und legen sie in nutzungsarme Zeiten. Dringende Sicherheitsupdates spielen wir ohne Ankündigung ein. Wir dürfen den Zugang vorübergehend beschränken, soweit Sicherheit, Stabilität oder gesetzliche Pflichten es erfordern.
(3) Einzelne Funktionen hängen von Diensten Dritter ab — insbesondere von Immobilienportalen, KI-Anbietern, Kartendiensten, Geodiensten der Länder und dem Zahlungsdienstleister. Störungen dieser Dienste außerhalb unseres Einflussbereichs, Störungen des Internets und höhere Gewalt haben wir nicht zu vertreten. Fehlgeschlagene Verarbeitungen gleichen wir durch Erstattung der Credits aus (§ 7 Abs. 1).
§ 24 Mängel
(1) Der Kunde zeigt uns Mängel unverzüglich in Textform an, möglichst mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Wir beheben sie innerhalb angemessener Frist. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere zur Minderung, bleiben unberührt; Schadensersatz richtet sich nach § 25.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(3) Eine Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) ist erst zulässig, wenn wir eine angemessene Frist zur Abhilfe haben verstreichen lassen.
§ 25 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- bei Übernahme einer Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
- nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit eine Haftung sonst gesetzlich zwingend ist.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist unsere Haftung zusätzlich je Vertragsjahr auf die Summe der Entgelte begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an uns gezahlt hat.
(4) Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Während der kostenlosen Testphase haften wir nur in den Fällen des Absatzes 1.
(6) Die vorstehenden Regeln gelten auch für die persönliche Haftung unserer Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 26 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, den der Kunde mit diesen AGB abschließt. Für eigene Verarbeitungen — Konten, Abrechnung, Sicherheit und unseren Inseratsbestand — gilt unsere Datenschutzerklärung.
(2) Wir behandeln Suchgebiete, Bearbeitungsstände, Notizen, Anfragen, Objektakten und sonstige Inhalte des Kunden vertraulich und verwenden sie nur zur Erbringung unserer Leistungen — nicht für eine eigene Vermittlungstätigkeit, nicht für mit uns oder unseren Gesellschaftern verbundene Maklerbüros und nicht zur Weitergabe an andere Kunden. Einsicht in ein Büro nehmen wir nur aus Anlass einer Anfrage, einer Störung oder aus Sicherheitsgründen, lesend, zeitlich begrenzt und protokolliert.
(3) Beide Seiten behandeln Geschäftsgeheimnisse der anderen Seite, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 27 Nutzungsrechte
(1) Wir räumen dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, Maklerdeck für die eigenen geschäftlichen Zwecke seines Büros bestimmungsgemäß zu nutzen. Weitergehende Rechte an der Software, insbesondere zur Bearbeitung oder Dekompilierung, bestehen nur im Rahmen der §§ 69d, 69e UrhG.
(2) Rechte an den Inhalten, die der Kunde einstellt, bleiben beim Kunden. Er räumt uns die Rechte ein, die wir benötigen, um sie zu speichern, zu verarbeiten, an die in der Datenschutzerklärung und im Auftragsverarbeitungsvertrag genannten Dienstleister zu übermitteln und zu sichern, soweit das zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist.
§ 28 Daten nach Vertragsende
(1) Endet ein bezahlter Tarif oder die Testphase, bleibt das Büro im Lesemodus bestehen (§ 4 Abs. 3). Der Kunde kann seine Ergebnisse weiter einsehen und herunterladen. Einen Auszug aller Inhalte seines Büros stellen wir ihm auf Anfrage als Datei bereit.
(2) Verlangt der Inhaber in Textform an legal@maklerdeck.de die Löschung, löschen wir das Büro mit allen Inhalten nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Ein laufendes Abonnement ist vorher zu kündigen. Rechnungen bewahren wir nach den gesetzlichen Pflichten auf.
(3) Ein Büro ohne laufenden Tarif dürfen wir löschen, nachdem wir die Löschung mindestens vier Wochen vorher in Textform angekündigt haben; für gekaufte Credits gilt dann § 8 Abs. 4.
(4) Der Inseratsbestand von LeadDeck gehört nicht zu den Inhalten des Kunden.
§ 29 Änderungen der Leistungen
(1) Wir entwickeln Maklerdeck weiter und dürfen Werkzeuge ändern, ergänzen, ersetzen oder einstellen, wenn dafür ein triftiger Grund besteht — insbesondere eine geänderte Rechtslage, behördliche oder gerichtliche Vorgaben, die Änderung oder der Wegfall von Quellen und Drittanbietern, Sicherheitsgründe oder technischer Fortschritt — und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
(2) Schränken wir eine gebuchte Leistung wesentlich ein, teilen wir das mindestens vier Wochen vorher in Textform mit, es sei denn, die Änderung ist aus rechtlichen Gründen sofort nötig. Der Kunde kann den betroffenen Tarif zum Zeitpunkt der Änderung kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstatten wir anteilig.
§ 30 Änderungen dieser AGB
(1) Änderungen dieser AGB teilen wir dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit; die Änderungen heben wir dabei hervor.
(2) Der Kunde kann den Änderungen bis zu ihrem Wirksamwerden in Textform widersprechen. Widerspricht er nicht, gelten sie als angenommen; auf diese Folge und das Widerspruchsrecht weisen wir in der Mitteilung ausdrücklich hin. Widerspricht er, gelten die bisherigen AGB fort; beide Seiten können den Vertrag dann zum Wirksamwerden der Änderungen kündigen.
(3) Absatz 2 gilt nicht für Änderungen der Hauptleistungen und der Preise; für Preise gilt § 6 Abs. 3, für Leistungen § 29.
§ 31 Form und Erklärungen
(1) Erklärungen zum Vertrag genügen in Textform, insbesondere per E-Mail. Mitteilungen an den Kunden richten wir an die E-Mail-Adresse des Inhabers; der Kunde hält sie aktuell.
(2) Kündigungen erfolgen über das Kundenportal oder in Textform, Tarifwechsel über das Kundenportal (§ 11).
§ 32 Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, seine Gegenforderung beruht auf demselben Vertragsverhältnis.
(2) Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit unserer Zustimmung abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt.
(3) Name und Logo des Kunden nennen wir als Referenz nur mit seiner Zustimmung in Textform; er kann sie jederzeit widerrufen. Vorschläge des Kunden zu Maklerdeck dürfen wir ohne Vergütung verwenden; umsetzen müssen wir sie nicht.
(4) Wir dürfen den Vertrag auf ein anderes Unternehmen übertragen, das unsere Leistungen fortführt. Wir teilen das mindestens vier Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann bis zum Übergang kündigen.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(6) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Hamburg. Wir dürfen auch am Sitz des Kunden klagen.
(7) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 14. Oktober 2026
