Flurkarte Hamburg online: ansehen, amtlichen Auszug bestellen, Kosten
In Hamburg führt der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) das Liegenschaftskataster und damit die Flurkarte. Ansehen kannst du sie kostenlos im Geoportal, einen amtlichen Auszug bestellst du online oder im Bezirksamt. Dieser Ratgeber erklärt die Begriffe, die Wege und die Gebühren 2026, sagt, unter welcher Lizenz die offenen Daten stehen, und wofür du als Makler welche Fassung brauchst.
Von Maklerdeck · Stand
Gebühren und Bestellwege laut LGV und hamburg.de, abgerufen am 14. Oktober 2026. Die Gebühren können sich zum Jahreswechsel ändern; maßgeblich ist die Gebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Hinweise zur Lizenz sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Inhalt
Das Wichtigste in Kürze
- Flurkarte und Liegenschaftskarte meinen dasselbe; in Hamburg ist der LGV zuständig.
- Ansehen geht kostenlos im Kartenportal Geo-Online, die Daten stehen unter einer offenen Lizenz.
- Ein amtlicher Auszug kostet 39,00 Euro und kommt über das Online-Portal oder ein Bezirksamt.
- Eigentümerdaten gibt es nur mit berechtigtem Interesse oder Vollmacht, auf der Karte stehen sie nicht.
Flurkarte, Liegenschaftskarte, ALKIS: die Begriffe
Das Liegenschaftskataster beschreibt alle Flurstücke und Gebäude eines Landes. Seine Daten führen die Länder im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem, kurz ALKIS. Die Liegenschaftskarte ist der Kartenteil davon: Flurstücke mit Grenzen und Nummern, Gebäude und die tatsächliche Nutzung. In Hamburg liegt die Karte nach Angaben des LGV im Grundmaßstab 1:1.000 vor (LGV, ALKIS). Der LGV schreibt selbst „Liegenschaftskarte (ehemals Flurkarte)“ (Faltblatt „Grund und Boden flurstücksweise“).
Ein Flurstück ist eine amtlich vermessene, eindeutig abgegrenzte und bezeichnete Fläche. Mehrere Flurstücke bilden eine Flur, mehrere Fluren eine Gemarkung; es gibt aber auch Gemarkungen ohne Fluren (schleswig-holstein.de). Ein Grundstück im Sinne des Grundbuchs kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Das Kataster sagt, wo und wie groß ein Flurstück ist, das Grundbuch, wem es gehört und welche Rechte daran bestehen.
Für Makler interessant: Das Hamburger Liegenschaftskataster enthält nach Angaben des LGV auch die Eigentümerangaben des Grundbuchs und weist auf öffentlich-rechtliche Verfahren hin, etwa auf Sanierungsgebiete oder Umlegungsverfahren. Ein Flurstücksnachweis kann also mehr verraten als die Karte.
Kostenlos ansehen: Geoportal und offene Daten
Geo-Online ist das Kartenportal des LGV im Geoportal Hamburg. Es zeigt Luftbilder und Grundkarten und lässt sich um Fachebenen erweitern, darunter Flurstücke und Flurstücksumringe, ALKIS-Daten zu Gebäuden und Nutzung, Bebauungspläne und Denkmalschutz (Metadaten im Transparenzportal). So findest du zu einer Adresse Flurstücksnummer und Gemarkung und siehst die Grenzen der Nachbarflurstücke.
Wer die Daten selbst weiterverarbeiten will, bekommt ALKIS-Daten im Transparenzportal kostenlos zum Herunterladen; kostenpflichtig ist der Abruf über das Online-Portal des Liegenschaftskatasters (LGV, ALKIS). Für die meisten Makler reicht das Portal zum Ansehen oder ein fertiger Ausschnitt.
Amtlichen Auszug bestellen: Wege und Gebühren 2026
Der LGV bietet Standardauszüge aus dem Liegenschaftskataster an: Liegenschaftskarte in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 oder 1:2.000, Flurstücksnachweise mit oder ohne Eigentumsangaben, Bestandsnachweise und Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis (LGV, Amtliche Auszüge). Die Gebühren stehen in der Gebührenordnung GebOVerm, Stand 1. Januar 2026, Anlage Abschnitt I. Die Liegenschaftskarte gibt es laut Faltblatt des LGV in allen Formaten bis DIN A0 zum selben Preis; ist ein erhöhter Bearbeitungsaufwand nötig, kommen ab 58,31 Euro hinzu.
| Leistung | Anlage GebOVerm | Gebühr inkl. USt |
|---|---|---|
| Liegenschaftskarte, je Auszug | Nr. 3.1 | 39,00 € |
| Flurstücksnachweis oder Flurstücks- und Eigentumsnachweis, je Auszug | Nr. 3.2 | 30,50 € |
| Bestandsnachweis, je Auszug | Nr. 3.3 | 38,00 € |
| Bescheinigung aus dem Baulastenverzeichnis, je Flurstück | Nr. 5.1 | 55,00 € |
| zuzüglich Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis | Nr. 5.2 | 24,00 € |
Drei Wege
- Online: über das Online-Portal Liegenschaftskataster von HamburgService, jederzeit, Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift. Nach der Zahlung kommen Rechnung und Download-Link per E-Mail. Muss das Interesse geprüft werden, dauert die Bearbeitung bis zu drei Arbeitstage (hamburg.de).
- Vor Ort: in den Servicezentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) der Bezirksämter, meist mit Termin. Dort kannst du die Auszüge direkt mitnehmen (hamburg.de); Liegenschaftskarten gibt es dort nur bis DIN A3.
- Für Firmen und Behörden ohne Lastschrift oder Kreditkarte: ein Online-Bestellformular des LGV, nach dessen Angaben meist mit längerer Bearbeitungszeit.
Wer bestellen darf: Eigentümer und vom Eigentümer Bevollmächtigte; ohne Vollmacht nur, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Für Auszüge mit personenbezogenen Daten verlangt der LGV einen Berechtigungsnachweis oder eine Vollmacht. Bestelldienste im Internet verlangen ihre eigenen Kosten zusätzlich zu den amtlichen Gebühren; darauf weist der LGV ausdrücklich hin.
Baulastenverzeichnis: ebenfalls beim LGV
In Hamburg führt der LGV neben dem Liegenschaftskataster auch das Baulastenverzeichnis. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die für ein Flurstück festlegen, was der Eigentümer baurechtlich zu tun, zu dulden oder zu unterlassen hat (Faltblatt des LGV). Sie können die bauliche Nutzbarkeit einschränken, etwa durch die Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche, oder verbessern, etwa durch eine Vereinigungsbaulast; die Stadt schreibt dazu, dass Baulasten den Wert eines Grundstücks beeinflussen (hamburg.de, § 83 Hamburgische Bauordnung).
Ob eine Baulast eingetragen ist, sagt die Bescheinigung aus dem Baulastenverzeichnis für 55 Euro je Flurstück; zu jeder eingetragenen Baulast gibt es den Auszug für 24 Euro dazu. Weil das Verzeichnis Eigentümernamen enthält, brauchst du ein berechtigtes Interesse, zum Beispiel eine Vollmacht. Für die Finanzierung braucht die Bank des Käufers nach Angaben der Stadt eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis; bei Häusern und Grundstücken gehört sie deshalb früh in die Unterlagen.
Amtlicher Auszug oder Kartenausschnitt: was wofür?
Nach hamburg.de werden Auszüge aus dem Liegenschaftskataster etwa für Baumaßnahmen, Baugenehmigungen und Bestätigungen gegenüber dem Notar gebraucht (hamburg.de); das Faltblatt des LGV nennt ausdrücklich auch Makler und Banken, die Grundstücksgeschäfte abwickeln. Wo eine Stelle ausdrücklich einen amtlichen Auszug verlangt, bestellst du ihn beim LGV. Für das Exposé, die Unterlagenmappe und das Erstgespräch genügt in der Regel ein Kartenausschnitt, der Lage, Zuschnitt und Nachbarschaft zeigt. Banken verlangen für die Finanzierung nach Interhyp eine Flurkarte mit Grundstücksgrenzen; welche Form sie akzeptiert, klärt der Käufer mit seiner Bank.
Offene Daten: Lizenz und Quellenvermerk
Der Kartendienst „ALKIS Basiskarte“ des LGV nennt als Nutzungsbedingung die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0) mit der Namensnennung „Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung“ (Dienstbeschreibung). Dieselbe Lizenz tragen Geo-Online und die ALKIS-Datensätze im Transparenzportal.
Die Lizenz erlaubt die Nutzung auch zu kommerziellen Zwecken, also auch im Exposé. Im Gegenzug verlangt sie einen Quellenvermerk mit dem Bereitsteller, dem Lizenzvermerk und einem Verweis auf den Datensatz; wer die Daten verändert, muss das im Vermerk kenntlich machen. Lass den Vermerk deshalb auf dem Ausschnitt stehen, wenn du ihn ins Exposé übernimmst.
Wofür Makler die Flurkarte brauchen
- Exposé: Lage, Zuschnitt und Zufahrt des Grundstücks auf einen Blick, besonders bei Häusern und Grundstücken.
- Abgleich: Flurstücksnummer und Fläche gegen Grundbuch und Kaufvertragsentwurf prüfen; gehört der Garagenhof oder der Weg zum selben Flurstück?
- Unterlagenmappe: für Käufer und Bank, zusammen mit Grundbuchauszug und, bei Eigentumswohnungen, Teilungserklärung und Protokollen; die Liste steht im Ratgeber Unterlagen für den Verkauf einer Eigentumswohnung.
- Erstgespräch: Mit der Karte auf dem Tisch reden Eigentümer und Makler über dasselbe Grundstück.
Für eine verbindliche Aussage über den Grenzverlauf vor Ort reicht keine Karte; dafür gibt es die Grenzfeststellung durch Vermessungsstellen.
Ausschnitt fürs Exposé mit Maklerdeck
Mit dem Werkzeug Flurkarten suchst du die Adresse, setzt den Rahmen und bekommst den Ausschnitt als PDF in A4, A3, A2 und im Maßstab 1:500, 1:1.000, 1:2.000, für 1 Credit je Abruf. Die Karte kommt aus dem offenen ALKIS-Dienst des LGV, in Schleswig-Holstein aus dem des Landesamts; der Quellenvermerk steht auf dem PDF. Ein beglaubigter Auszug aus dem Liegenschaftskataster ist das nicht.
Häufige Fragen
Was kostet ein amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte in Hamburg?
39,00 Euro je Auszug einschließlich Umsatzsteuer, nach der Gebührenordnung des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung mit Stand 1. Januar 2026 (Anlage Nr. 3.1). Ein Flurstücks- und Eigentumsnachweis kostet 30,50 Euro.
Wo finde ich die Flurstücksnummer in Hamburg kostenlos?
Im Kartenportal Geo-Online des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung, das unter anderem eine Ebene mit den Flurstücken enthält. Für die Suche genügt die Adresse; einen amtlichen Nachweis ersetzt die Anzeige nicht.
Brauche ich für die Liegenschaftskarte eine Vollmacht des Eigentümers?
Eigentümer und vom Eigentümer Bevollmächtigte können Auszüge beantragen. Ohne Vollmacht ist ein Antrag nach Auskunft der Stadt nur möglich, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen; für Auszüge mit personenbezogenen Daten, etwa den Eigentumsnachweis, brauchst du einen Berechtigungsnachweis oder eine Vollmacht.
Ist Flurkarte dasselbe wie Liegenschaftskarte?
Ja. Liegenschaftskarte ist die amtliche Bezeichnung, Flurkarte der frühere und noch verbreitete Name; der LGV schreibt selbst „Liegenschaftskarte (ehemals Flurkarte)“. Gemeint ist die Karte des Liegenschaftskatasters mit Flurstücken, Grenzen und Gebäuden.
Steht der Eigentümer auf der Liegenschaftskarte?
Nein. Die Karte zeigt Flurstücke, Grenzen, Gebäude und Nutzung. Wem ein Flurstück gehört, steht im Flurstücks- und Eigentumsnachweis und im Grundbuch; beides bekommst du nur mit berechtigtem Interesse oder Vollmacht.
Warum kosten Flurkarten bei Online-Bestelldiensten mehr als beim LGV?
Weil gewerbliche Drittanbieter ihre eigenen Kosten zu den amtlichen Gebühren hinzurechnen. Nach Angaben des LGV leiten sie den Auftrag nur an ihn weiter, weil amtliche Auszüge ausschließlich von amtlicher Stelle kommen. Die Zusatzkosten sparst du, wenn du direkt über das Online-Portal bestellst.
Quellen
- Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung: Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung: Gebührenordnung GebOVerm, Stand 1. Januar 2026 (PDF)
- Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung: Faltblatt „Grund und Boden flurstücksweise“, Juli 2026 (PDF)
- hamburg.de: Liegenschaftskataster: Auszüge beantragen (aktualisiert 13.10.2026)
- hamburg.de: Liegenschaftskataster: Einsicht gewähren (aktualisiert 13.10.2026)
- hamburg.de: Baulastenverzeichnis: Auskünfte beantragen (aktualisiert 13.10.2026)
- HamburgService: Online-Portal Liegenschaftskataster
- Transparenzportal Hamburg: Geo-Online – Portal Hamburg (Metadaten)
- Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung: ALKIS: Daten und Bezug
- Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung: Dienstbeschreibung ALKIS Basiskarte (GetCapabilities, Lizenzangabe)
- GovData: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0
- schleswig-holstein.de: Gemarkung, Flur und Flurstück erklärt
- Interhyp: Diese Unterlagen benötigen Sie für Ihre Baufinanzierung (aktualisiert 24.11.2025)
Fehler gefunden oder eine Angabe veraltet? Schreib uns an hello@maklerdeck.de.
