Objektakquise für Immobilienmakler: Wege, Werkzeuge und Grenzen
Ohne Objekte kein Geschäft: Objektakquise ist für Immobilienmakler die wichtigste und oft mühsamste Arbeit. Dieser Ratgeber führt die Wege zusammen, auf denen Eigentümer zu dir finden, von der Bewertungsanfrage auf deiner Website über Empfehlungen und Tippgeber bis zum Off-Market-Verkauf. Er sagt auch, wo die Grenzen liegen, wenn du private Verkäufer selbst ansprechen willst.
Von Maklerdeck · Stand
Die rechtlichen Abschnitte fassen Gesetze allgemein zusammen, Stand 25. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag eine Anwältin, einen Anwalt oder deine IHK.
Inhalt
Kurz gesagt
- Die besten Akquise-Kontakte sind die, um die der Eigentümer selbst bittet: Bewertungsanfragen, Empfehlungen, Tipps mit Zustimmung.
- Neue Inserate im Gebiet zu kennen ist Marktwissen, kein Auftrag zum Anrufen.
- Off-Market-Objekte tauchen in keinem Portal auf. Du erreichst sie nur über Netzwerk und Vertrauen.
- Anruf, E-Mail und Portal-Nachricht an private Verkäufer brauchen deren vorherige ausdrückliche Einwilligung.
- Miss, welcher Weg dir Aufträge bringt, nicht nur Kontakte.
Die Wege der Objektakquise im Überblick
Die Wege unterscheiden sich vor allem darin, wer den ersten Schritt macht. Meldet sich der Eigentümer selbst, ist der Kontakt rechtlich unkompliziert und das Gespräch offener. Die Spalte „Zeit bis zur Wirkung“ ist unsere Einschätzung aus der Praxis, keine Messung.
| Weg | Wer meldet sich? | Zustimmung zum Kontakt | Aufwand | Zeit bis zur Wirkung |
|---|---|---|---|---|
| Bewertungsangebot auf der Website | der Eigentümer selbst | ja, in deinem Wortlaut | einmal einrichten, dann laufend | Wochen bis Monate |
| Empfehlungen früherer Kunden | ein Kunde, mit Zustimmung des Eigentümers | über den Empfehlenden | laufend pflegen | Monate |
| Tippgeber | ein Dritter, mit Zustimmung des Eigentümers | über den Tippgeber | Vereinbarung, Abrechnung | Monate |
| Lokale Präsenz und Inhalte | der Eigentümer selbst | ja, wenn er dich anspricht | regelmäßig | Monate bis Jahre |
| Gekaufte Leads | der Eigentümer beim Anbieter | so weit der Wortlaut beim Anbieter reicht | gering, aber Kosten je Lead | sofort |
| Marktüberblick über Inserate | niemand; es ist Marktwissen | nein | täglich wenige Minuten | sofort, als Information |
Eigentümer, die selbst anfragen: Bewertung auf der Website
Viele Eigentümer wollen zuerst wissen, was ihre Immobilie wert ist, lange bevor sie einen Makler beauftragen. Ein Bewertungsangebot auf deiner Website fängt genau diese Frage auf: Der Eigentümer gibt Eckdaten ein, sieht eine erste Einschätzung und bittet dich um Rückmeldung. Weil er in die Kontaktaufnahme einwilligt, beginnt die Beziehung mit seiner Zustimmung.
Wie ein solcher Leadgenerator aufgebaut sein sollte, was die Einwilligung enthalten muss und was eine Online-Spanne leisten kann, steht im Ratgeber Leadgenerator Immobilienbewertung. Ob sich gekaufte Bewertungsanfragen lohnen, zeigt der Ratgeber Immobilien-Leads kaufen oder selbst finden.
Marktüberblick im Suchgebiet
Wer weiß, was in seinem Gebiet gerade angeboten wird, berät besser. Neue Privatinserate, ihre Angebotspreise und wie lange sie schon online sind, sagen viel über den Markt: welche Preise Eigentümer aufrufen, was lange steht und wo nachgebessert wird. Dieses Wissen hilft im Bewertungsgespräch, bei der Preisstrategie und bei der Frage, welche Lagen gerade gefragt sind.
Ein Immobilien-Crawler, auch Immobilien-Scraper genannt, nimmt dir das tägliche Durchklicken der Portale ab. LeadDeck, der Immobilien-Crawler von Maklerdeck, prüft ImmoScout24 und Immowelt mehrmals täglich und zeigt die neuen privaten Kaufangebote in deinem Suchgebiet, mit einer Einwertung, wo genug Vergleichsobjekte da sind. Wie solche Werkzeuge funktionieren und worauf du achten solltest, steht im Ratgeber Immobilien-Scraper.
Wichtig: Ein Inserat ist keine Einladung an Makler. Der Eigentümer sucht Käufer. Ob und wie du ihn ansprechen darfst, regelt das Gesetz, nicht das Werkzeug; dazu unten mehr.
Empfehlungen und Tippgeber
Ein Eigentümer, den ein zufriedener Kunde zu dir schickt, kommt mit Vertrauen. Empfehlungen entstehen nicht von selbst. Drei Dinge helfen:
- Frag nach dem Abschluss ausdrücklich, ob der Kunde dich weiterempfiehlt, und mach es ihm leicht, etwa mit einem Link zu deiner Bewertungsseite.
- Halte Kontakt zu früheren Verkäufern und Käufern, ohne sie mit Werbung zu überhäufen. Auch für Werbe-E-Mails an frühere Kunden gilt § 7 UWG; die Ausnahme für Bestandskunden in Abs. 3 hat enge Voraussetzungen.
- Bitte Empfehlende, den Eigentümer zuerst zu fragen, ob er Kontakt möchte. Am besten meldet er sich selbst.
Wer Hinweise gegen Provision gibt, ist ein Tippgeber. Wie hoch Tippgeberprovisionen sind, was in die Vereinbarung gehört und wann Eigentümerdaten weitergegeben werden dürfen, erklärt der Ratgeber Tippgeber für Immobilienmakler.
Lokale Präsenz und Inhalte
Eigentümer suchen den Makler, den sie schon kennen. Sichtbarkeit im Gebiet ist deshalb Akquise auf lange Sicht:
- Verkaufsschilder und Referenzen: „Verkauft“-Schilder und Referenzobjekte auf der Website, mit Zustimmung der Verkäufer.
- Marktwissen teilen: ein kurzer Marktbericht für dein Gebiet, Antworten auf Fragen, die Eigentümer wirklich stellen, etwa zu Unterlagen, Energieausweis oder Flurkarte.
- Unternehmensprofil: ein gepflegtes Profil in Kartendiensten mit echten Bewertungen.
- Veranstaltungen: ein Abend für Eigentümer zum Verkauf im Alter oder zur Erbschaft, Sprechstunden im Büro.
Inhalte wirken, wenn sie konkret sind. Ein Text über die Unterlagen beim Verkauf einer Eigentumswohnung hilft mehr als ein allgemeiner Werbetext; Beispiele sind die Ratgeber Unterlagen Eigentumswohnung und Flurkarte Hamburg.
Off-Market-Immobilien: was dahintersteckt
Off-Market-Immobilien werden verkauft, ohne öffentlich inseriert zu werden. Der Makler bietet sie gezielt vorgemerkten Kaufinteressenten oder seinem Netzwerk an. Für Eigentümer kann das sinnvoll sein, wenn Diskretion zählt, etwa bei einer Trennung, einer Erbschaft oder einem bekannten Haus, oder wenn sie einen Preis erst testen wollen.
Wie Makler an Off-Market-Objekte kommen
- über Bestandskunden, die wieder verkaufen oder jemanden kennen;
- über Tippgeber und Netzwerke, etwa frühere Kunden, Handwerker oder Kolleginnen und Kollegen;
- über eine gepflegte Kartei von Suchkunden, mit der du Eigentümern einen schnellen, diskreten Verkauf anbieten kannst;
- über Eigentümer, die dich wegen deiner Präsenz im Gebiet selbst ansprechen.
Was Off-Market nicht ändert
Auch ohne Anzeige gelten Pflichten. Den Energieausweis musst du potenziellen Käufern spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Die Pflichtangaben nach § 87 GModG greifen, sobald du eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgibst und ein Energieausweis vorliegt; was dazugehört, steht im Ratgeber Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.
LeadDeck von Maklerdeck findet nur Inserate, die öffentlich auf ImmoScout24 oder Immowelt stehen. Wer ohne Inserat verkauft, über Bekannte oder über einen anderen Makler, taucht dort nicht auf.
Private Verkäufer ansprechen: was erlaubt ist
Siehst du ein privates Inserat in deinem Gebiet, ist die Versuchung groß, den Verkäufer direkt anzusprechen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb setzt dafür klare Grenzen, je nach Weg. Die Übersicht nennt die Voraussetzungen; Einzelheiten und Fundstellen stehen im Ratgeber Privatverkäufer ansprechen.
| Weg | Voraussetzung gegenüber Verbrauchern | Grundlage |
|---|---|---|
| Telefon | vorherige ausdrückliche Einwilligung, dokumentiert und fünf Jahre aufbewahrt | § 7 Abs. 2 Nr. 1, § 7a UWG |
| E-Mail, SMS, Messenger | vorherige ausdrückliche Einwilligung | § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG |
| Nachricht über das Portal | wie E-Mail: vorherige ausdrückliche Einwilligung | § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG |
| Adressierter Brief | keine Einwilligung nötig; unzulässig, wenn erkennbar keine Werbung gewünscht ist; DSGVO-Informationen und Hinweis auf das Widerspruchsrecht | § 7 Abs. 1 UWG; Art. 14, 21 DSGVO |
Eine Telefonnummer im Inserat ist keine Einwilligung, und ein fehlender Hinweis „keine Makleranfragen“ auch nicht. Für den Brief brauchst du eine Anschrift, die du rechtmäßig kennst; viele Inserate nennen sie nicht. Das Grundbuch hilft dabei nicht weiter: Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Abs. 1 GBO), und das prüft das Grundbuchamt im Einzelfall. Gekaufte Adresslisten werfen eigene Fragen nach Herkunft, Rechtsgrundlage und Widerspruch auf (Art. 6, 14, 21 DSGVO).
Der verlässlichere Weg bleibt der, bei dem sich der Eigentümer meldet. Wer sein Haus privat inseriert, findet dich, wenn er dich aus dem Gebiet kennt, und vielleicht über eine Bewertungsanfrage auf deiner Website.
Akquise messen: drei Zahlen je Weg
Welcher Weg sich lohnt, zeigt sich erst über Monate. Halte je Weg drei Zahlen fest:
- Kontakte: Wie viele Eigentümer haben sich gemeldet oder wurden dir genannt?
- Erstgespräche: Wie viele davon hast du gesprochen oder besucht?
- Aufträge: Wie viele Maklerverträge sind daraus geworden, und mit welcher Provision?
Teile die Kosten eines Wegs durch die Aufträge, und du hast die Kosten je Auftrag: Gebühren, Anzeigen, Provisionen an Tippgeber und deine Zeit. Erst diese Zahl macht Wege vergleichbar, etwa gekaufte Leads und eigene Bewertungsanfragen.
Was Maklerdeck zur Objektakquise beiträgt
Maklerdeck spricht niemanden für dich an. Die Werkzeuge helfen bei den Schritten davor und danach:
- Bewertungs-Widget: Eigentümer fragen auf deiner Website eine Bewertung an, mit Einwilligung und bestätigter E-Mail-Adresse. Einzeln im Tarif Bewertungs-Widget für 49 € im Monat.
- LeadDeck: neue private Kaufangebote von ImmoScout24 und Immowelt in deinem Suchgebiet, laufend aktualisiert, mit Einwertung. Einzeln im Tarif LeadDeck für 69 € im Monat.
- Preisanalyse: eine Wertindikation aus Angebotspreisen vergleichbarer Objekte für den Ersttermin, 3 Credits je Analyse.
- Akquise-Agent: eine Objektakte je Eigentümer mit Einwertung und Marktlage. Daraus entsteht ein Kurz-Dossier, das du prüfst und selbst als Link weitergibst, wenn der Eigentümer einem Kontakt zugestimmt hat (in den Plänen Solo, Business und Büro).
In den Plänen Solo (149 €), Business (199 €) und Büro (399 €) ist alles enthalten, je Büro und Monat zzgl. MwSt. Startangebot: Der erste Plan deines Büros kostet in den ersten 3 Monaten 50 % weniger — Solo, Business und Büro, mit vollem Umfang und allen Credits; danach der reguläre Preis.
Häufige Fragen
Was bedeutet Objektakquise bei Immobilienmaklern?
Objektakquise heißt, Eigentümer zu gewinnen, die ihre Immobilie über dich verkaufen oder vermieten. Ziel ist ein Maklerauftrag, am besten ein Alleinauftrag. Dazu gehören alle Wege, auf denen Eigentümer von dir erfahren und mit dir sprechen: Bewertungsanfragen, Empfehlungen, Tippgeber, Präsenz im Gebiet und der Überblick, was im Markt gerade angeboten wird.
Welche Akquise-Wege kommen ohne Kaltakquise aus?
Alle, bei denen sich der Eigentümer zuerst meldet oder einem Kontakt zustimmt: ein Bewertungsangebot auf deiner Website, Empfehlungen und Tippgeber mit Einverständnis des Eigentümers, Verkaufsschilder, Referenzen, Veranstaltungen und lokale Inhalte. Sie brauchen länger als ein Anruf, sind aber rechtlich unkompliziert und führen zu besseren Erstgesprächen.
Was bedeutet Off-Market bei Immobilien?
Off-Market heißt, eine Immobilie wird verkauft, ohne dass sie öffentlich inseriert wird. Der Makler bietet sie gezielt vorgemerkten Käufern oder seinem Netzwerk an. Gründe sind meist Diskretion, ein Test des Preises oder der Wunsch, Besichtigungstourismus zu vermeiden.
Wie finde ich Off-Market-Immobilien als Makler?
Über Wege ohne Inserat: Bestandskunden, die wieder verkaufen oder jemanden kennen, Tippgeber und Netzwerke, eine Kartei vorgemerkter Suchkunden und Eigentümer, die dich wegen deiner Präsenz im Gebiet selbst ansprechen. Werkzeuge, die Portale auswerten, wie LeadDeck von Maklerdeck, finden solche Objekte nicht.
Welche Software hilft bei der Objektakquise?
Drei Arten von Werkzeugen: ein Bewertungsangebot für die eigene Website, das Anfragen mit Einwilligung sammelt; ein Werkzeug für den Marktüberblick, das neue Inserate im Gebiet bündelt; und ein CRM oder eine Objektakte, in der du Kontakte, Zustimmungen und Termine festhältst. Wichtig ist, dass die Werkzeuge nur die Daten aus deinem Gebiet liefern, die du brauchst.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 7 UWG – Unzumutbare Belästigungen
- Gesetze im Internet: § 7a UWG – Einwilligung in Telefonwerbung
- Gesetze im Internet: § 12 GBO – Grundbucheinsicht
- Gesetze im Internet: § 80 GModG (früher GEG) – Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
- Gesetze im Internet: § 87 GModG (früher GEG) – Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), insbesondere Art. 6, 14 und 21
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